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OLG Hamm, 11.10.2016 - I-9 U 68/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Prozessfähigkeit, Hemmung der Verjährung, Nichtbetreiben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Verfahren vor Feststellung der Prozessfähigkeit einer Partei durch das Gericht
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 56; BGB § 204
Prozessfähigkeit; Hemmung der Verjährung; Nichtbetreiben - rechtsportal.de
ZPO § 56 ; BGB § 204
Anforderungen an das Verfahren vor Feststellung der Prozessfähigkeit einer Partei durch das Gericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 11.02.2015 - 4 O 76/09
- OLG Hamm, 11.10.2016 - I-9 U 68/15
Papierfundstellen
- MDR 2017, 602
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88
Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2016 - 9 U 68/15
In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist vorab zu bemerken, dass im Streit um die Prozessfähigkeit des Klägers dieser zunächst einmal als prozessfähig zu behandeln und die Berufung dementsprechend als zulässig anzusehen ist (vgl. dazu allgemein nur Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 56, Rn. 13 und § 53, Rn. 2 unter zutreffendem Hinweis auf etwa BGH, NJW 1990, 1734, dort Rn. 8 f.;… vgl. auch BGH, FamRZ 2014, 553, dort Rn. 4 bei juris). - OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 5 UF 406/13
Zum Begriff des "Vertretens" im Sinne von § 53 ZPO
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2016 - 9 U 68/15
Daraus - wie auch aus dem sonstigen Akteninhalt (vgl. die klägerischen Schriftsätze vom 25.11.2009, Bl. 88 ff., vom 12.01.2010, Bl. 99 f., und vom 26.01.2010, Bl. 103 ff. GA) - ergibt sich aber nicht, dass der Kläger damals im vorliegenden Verfahren von seinem Betreuer tatsächlich vertreten und nicht lediglich unterstützt worden ist, zumal der Betreuer im vorgenannten Verhandlungstermin selbst erklärt hat, er habe die Aufhebung der Betreuung angeregt, da der Kläger seine Angelegenheiten selbst regeln könne (vgl. zur Differenzierung von Vertretung und bloßer Unterstützung allgemein nur Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 53, Rn. 5 sowie die dort zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt, NJW 2014, 1393, dort Rn. 10 ff. bei juris).